Freigaben für Motoren und Fahrzeuge für den Betrieb mit B10-Dieselkraftstoff gemäß DIN EN 16734

Ab dem Sommer 2024 dürfen Tankstellen in Deutschland neben B7 auch B10 anbieten, also Dieselkraftstoff, dem bis zu 10 % Biodiesel beigemischt werden. Deshalb stellt sich für viele Fahrzeughalter die Frage, ob sie ihr Fahrzeug neben B7 auch mit B10 betanken dürfen. Die Verwendung von B10 ermöglicht vielen Millionen Dieselfahrzeugen, die für B10 freigegeben sind, einen umgehenden und effizienten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Die vorliegenden Freigaben geben Ihnen einen Überblick, welche Pkw, Nutzfahrzeuge, mobile Arbeitsmaschinen und Motoren aufgrund der Herstellerfreigabe problemlos mit B10 betrieben werden dürfen. Im Wesentlichen  spiegeln die folgenden Freigaben die Übersicht freigegebener Fahrzeuge - LINK - wider, die durch die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) erstellt wurde. Da in der Übersicht aber nicht alle Fahrzeughersteller aufgeführt sind, wurden diese hier ergänzt.

Wichtiger Hinweis:

Die Inhalte dieser Freigabeliste wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte übernommen werden. Die Nutzung der Inhalte dieser Liste erfolgt auf eigene Verantwortung. Es wird daher dringend empfohlen, sich vor der Verwendung von Biodiesel oder biodieselhaltigen Kraftstoffen die Freigabe durch den jeweiligen Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller bestätigen zu lassen und sich über eventuell bestehende besondere Wartungs- und Serviceanforderungen zu informieren. Hinweise finden Sie auch in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges oder im Tankdeckel.

(Stand der Informationen: Februar 2024)