
No-Harm Test FAME in Dieselkraftstoff

Der Einsatz von Additiven zur Verbesserung bestimmter Kraftstoffeigenschaften, bei fossilen Kraftstoffen längst üblich, gewinnt auch für Biodiesel zunehmend an Bedeutung. Bisher werden überwiegend Fließverbesserer und Oxidationsstabilisatoren eingesetzt, aber auch weitere Zusatzstoffe sind denkbar und könnten in Zukunft eine Rolle bei der Herstellung und Anwendung von Biodiesel spielen.
In der Blendkomponente Biodiesel wird der Einsatz von Stabilisatoren immer häufiger gefordert, um eine ausreichende Stabilität des fertigen Kraftstoffs zu gewährleisten; die europäischen Normen für Dieselkraftstoff und Biodiesel (EN 590, EN 14214 sowie die französische staatliche B7-Spezifikation) empfehlen dies sogar ausdrücklich.
Neben dem bisher hauptsächlich verwendeten Stabilisator BHT (3,5-Di-tert-butyl-4-hydroxytoluen) gibt es mittlerweile eine Vielzahl weiterer Produkte, die zum Teil eine deutlich bessere Wirkung aufweisen und ebenfalls für die Verwendung in Biodiesel geeignet sind. Bei der Freigabe dieser Stoffe für die Blendkomponente Biodiesel ist allerdings von großer Bedeutung, dass sie keine unerwünschten Wechselwirkungen mit dem Dieselkraftstoff, dessen Additiven oder dem Motorenöl zeigen. Für die sichere Verwendung - vom Blending bis hin zur Anwendung und Verbrennung im Motor - müssen negative Einflüsse dieser Additive durch dafür geeignete Prüfverfahren (so genannte „No-Harm Tests“) bereits im Vorfeld erkannt werden.
In Zusammenarbeit mit der Mineralölindustrie wurde ein Katalog von Testverfahren definiert, anhand dessen Oxidationsstabilisatoren auf mögliche unerwünschte Nebenwirkungen geprüft werden können.
Mit der Revision der EN 14214 (EN14214:2010) im Jahr 2012 wurde die Anforderung an die Oxidationsstabilität von 6 h in der alten Norm auf 8 h in der neuen EN 14214:2012 erhöht. Diese Änderung hatte entsprechende Konsequenzen auf die Anforderungen an die zu erreichende Oxidationsstabilität im No Harm Test. Seit dem Jahr 2013 gilt für diese Anforderung im No-Harm Test, dass durch Additivierung eine Oxidationsstabilität von mindestens 8 h + 1 h erreicht werden muss. Das Erreichen der zusätzlichen Stunde soll dem Kunden eine Reserve für mögliche Stabilitätsverluste aufgrund von z. B. Sauerstoffkontakt während des Transports oder längerer Lagerzeiten sichern.
Da alle vor Änderung der EN Norm in der No-Harm Liste aufgeführten Produkte bereits den in der neuen Norm geforderten Wert von 8 h Oxidationsstabilität erreicht hatten, wurde bei diesen Produkten kein neuer Test – speziell bezüglich der Stabilitätsreserve - durchgeführt.
AGQM - No-Harm Liste DK
Der Test umfasst die folgenden Prüfkriterien:
- XUD9-Test, entsprechend CEC F-23-1-01 (motorische Prüfung – nozzle fouling)
- DGMK-Filtrationstest 663
- Prüfung auf Motorölverträglichkeit (abgeleitet von DGMK 531-1)
Darüber hinaus müssen weitere Mindestanforderungen eingehalten werden, darunter keine Änderung der sicherheitstechnischen Eigenschaften des Biodiesels (z. B. Flammpunkt, Wassergefährdungsklasse), keine unzulässige Änderung der Normparameter gemäß EN 14214 für Biodiesel, Vorlage klarer Anwendungsbeschreibungen für das Additiv;
Produkte, die die Prüfungen bestehen und diese Kriterien erfüllen, werden auf der AGQM-Homepage in einer Liste veröffentlicht. Darüber hinaus wird in einem festgelegten Verfahren (Relative Efficiency Test - RET) anhand von vier unterschiedlichen Szenarien ermittelt, welche Dosierraten der geprüften Stabilisatoren in ihrer Wirksamkeit der Referenzdosierung von 200 mg BHT/kg entsprechen.
Die Bewertung der getesteten Additive bezieht sich auf Untersuchungen in herkömmlichem, handelsüblichem Dieselkraftstoff. Wechselwirkungen mit den unternehmensspezifischen Additivpaketen wurden in diesem Zusammenhang nicht untersucht.
Interessenten haben die Möglichkeit, die erreichten No-Harm Ergebnisse auf Anfrage bei den Additiv-Herstellern in den Zertifikaten einzusehen.
Die Liste wird von der AGQM als offene Liste geführt.
AGQM - No-Harm Liste DK
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