AGQM_icons_rgb_Additivprüfung.jpg No-Harm Test Antioxidantien für FAME in Heizöl

 

Warum werden Additive im Heizöl eingesetzt?

Aufgrund der zunehmenden Nachfrage nach treibhausgasreduzierten Lösungen im Wärmemarkt, gewinnt ein sicherer Umgang sowie eine ausreichende Qualität und Lagerstabilität von Bioheizöl an Bedeutung. In der DIN 51603-6 sind neben den Mindestanforderungen auch Prüfverfahren und Grenzwerte für alternative flüssige Brennstoffe wie FAME festgelegt. Diese sind für einen betriebssicheren Einsatz der Brennstoffe in Ölgeräten essenziell. Bei der Verwendung von Oxidationsstabilisatoren für Biodiesel, der als Blendkomponente eingesetzt wird, sind Informationen über die Verträglichkeit oder mögliche unerwünschte Wechselwirkungen der eingesetzten Oxidationsstabilisatoren mit der Heizölmatrix bzw. den Additiven des fossilen Heizöls ebenfalls von großer Bedeutung.

In Zusammenarbeit mit Mineralöl- und Additivindustrie wurden Prüfkriterien definiert, anhand derer Oxidationsstabilisatoren für die FAME-Komponente in Brennstoffen auf unerwünschte Wechselwirkungen getestet werden können.

 

Prüfkriterien Oxidationsstabilisatoren

Der No-Harm Test für Oxidationsstabilisatoren umfasst die folgenden Prüfkriterien:

  • Einhaltung von vordefinierten Mindestanforderungen (B100)
  • Filtrationstest nach DGMK 663 (B20)
  • Relative Effizienz von Oxidationsstabilisatoren zu BHT (B100)

Als wichtigste Mindestanforderung gilt das Erreichen einer Oxidationsstabilität von mindestens 9 h in reinem FAME (RME:SME – 70:30) bei der vom Hersteller empfohlenen Dosierrate des Additivs. Weiterhin dürfen sich die sicherheitstechnischen Eigenschaften des Biodiesels (z. B. Flammpunkt, Wassergefährdungsklasse usw.) nicht ändern und die Grenzwerte der EN 14214 für Biodiesel sind auch nach Additivierung einzuhalten. Als besondere Herausforderung werden Wechselwirkungstest mit drei bereits erfolgreich getesteten Oxidationsstabilisatoren durchgeführt. Anschließend wird ein Filtrationstest in einem B20 (Dieselkraftstoff mit 20 % (V/V) Biodieselbeimischung) durchgeführt.

Neben den für die Anwendung relevanten Prüfparametern (Mindestanforderung, Filtrations- und Wechselwirkungstest) ist auch die relative Effizienz gegenüber BHT von großem Interesse. In einem festgelegten Verfahren wird anhand von vier unterschiedlichen Szenarien ermittelt, welche Dosierraten der geprüften Stabilisatoren in ihrer Wirksamkeit der Referenzdosierung von BHT entsprechen. Der Effizienztest ist für das Bestehen des No-Harm Tests nicht ausschlaggebend.

Produkte, die alle Prüfkriterien erfüllen, werden in die No-Harm Liste für Oxidationsstabilisatoren aufgenommen. Für jedes erfolgreiche Additive wird ein Zertifikat ausgestellt, das alle No-Harm Testergebnisse enthält. Bei Interesse kann das Zertifikat bei den entsprechenden Herstellern angefragt werden. Die No-Harm Liste mit allen erfolgreich getesteten Oxidationsstabilisatoren wird auf Anfrage kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

Wechselwirkungen mit den unternehmensspezifischen Additivpaketen werden in diesem Zusammenhang nicht untersucht.

 

Wie kann ich mein Additiv im No-Harm Test prüfen lassen?

Sie wollen auch eines Ihrer Produkte zertifizieren lassen? Dann melden Sie sich hier.

 

No-Harm Liste für Oxidationsstabilisatoren

Ein personalisiertes, kostenfreies Exemplar der No-Harm Liste stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. 

Bitte füllen Sie dafür das nachfolgende Formular aus, anschließend wird Ihnen die Liste zu Ihrer persönlichen Verwendung als pdf-Datei per E-Mail zugehen.

Formular No-Harm Listen
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