FAME aus tierischen Fetten und Ölen - TME
Begriffsbestimmung
Tierfettmethylester (TME) oder animal fat methyl ester (AFME) ist aus tierischen Fetten und Ölen hergestellter Biodiesel. Die tierischen Fette und Öle entstammen Abfällen, die z.B. in Schlacht-, Verarbeitungs- und Beseitigungsbetrieben anfallen. Aus seuchenhygienischen Gründen müssen diese Fette und Öle fachgerecht entsorgt werden - z.B. durch Einsatz als Brenn- und Kraftstoffe (mit oder ohne Vorbehandlung).
Als Rohstoffe werden tierische Nebenprodukte aus den untenstehenden Kategorien eingesetzt. (Europäische Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte, die durch die Richtlinie 2010/63/EU geändert worden ist)
- Material der Kategorie 1 (hohes Risiko) gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.
- Material der Kategorie 2 (mittleres Risiko) gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (mit Ausnahmen).
- Material der Kategorie 3 (geringes Risiko) gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (mit Ausnahmen).
Von der Begrifflichkeit TME sind Altspeisefette und –öle (UCO), die bei der Speiszubereitung mit tierischen Bestandteilen in Kontakt kommen und deshalb Fette und Öle zoogenen Ursprungs zu geringen Anteilen enthalten können, ausgenommen (36. BImSchV – Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung § 9 Nr. Abs 4). Die Rohstoffe (UCO oder AF) müssen in Deutschland mit unterschiedlichen Abfallschlüsselnummern versehen werden, um eine Verwechslung und fälschliche Verwendung auszuschließen.
Analytik von TME
Die Unterscheidung von Fettsäuremethylestern aus zoogenen und pflanzlichen Quellen wird üblicherweise über das Fettsäurespektrum durchgeführt. Die Besonderheit besteht darin, dass in FAME aus tierischen Fetten die Methylester der Margarinsäure (C17:0) und teilweise der Heptadecensäure (C17:1) vorkommen, die es bei FAME auf Pflanzenölbasis praktisch nicht gibt. Der Anteil der ungeraden Fettsäuremethylester liegt in reinem AFME typischerweise zwischen 0,5 – 1,5 %.
Daten zu den Gehalten von C17:0/C17:1 in UCOME, die möglicherweise tierische Fette und Öle enthalten, und UCOME-Blends mit anderen FAME pflanzlichen Ursprungs liegen derzeit nicht vor. Es ist in beiden Fällen davon auszugehen, dass C17:0/C17:1 lediglich im geringen Bereich von 0,1 % nachzuweisen wäre.
Einsatz und Möglichkeit der Anrechnung in Deutschland
§§ 37a ‑ d des BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) regeln den Einsatz von Biokraftstoffen, deren Begriffsbestimmungen und die Anrechenbarkeit auf die Treibhausgasquote in Deutschland.
§ 37b legt die Begriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen fest. Absatz 8 Punkte 1‑4 wiederum beschreiben, welche Kraftstoffe nicht auf die Erfüllung von Verpflichtungen nach § 37a (zu erreichende Treibhausgaseinsparung) angerechnet werden können.
Unter Punkt 3 sind „Biokraftstoffe, die vollständig oder teilweise aus tierischen Ölen oder Fetten hergestellt wurden“ als solche Kraftstoffe eingestuft.
Daraus ergibt sich, dass Biokraftstoffe, die vollständig oder teilweise aus tierischen Ölen oder Fetten hergestellt werden, nach § 37b BImSchG nicht auf die Erfüllung von Verpflichtungen nach § 37a Abs. 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 37a Abs. 4 BImSchG und damit nicht auf die deutsche THG-Quote angerechnet werden können.
Begründung der Bundesregierung
Auf die Anfrage, ob der Ausschluss aller Biokraftstoffe zoogenen Ursprungs von der Anrechnung auf die Treibhausgasquote aufrecht erhalten werden soll antwortete die Bundesregierung im Jahr 2011:
Die Mitgliedstaaten sind nach Richtlinie 2009/28/EG nicht verpflichtet, jede Art von Biokraftstoff zu fördern. Vielmehr steht den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie ein eigener Gestaltungsspielraum zu, bei dessen Ausfüllung auch andere (zum Beispiel abfallwirtschaftliche) Aspekte berücksichtigt werden können. Im Jahr 2006 wurde vom Deutschen Bundestag durch § 37b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen, Biodiesel aus tierischen Fetten nur noch übergangsweise bis zum Ende des Jahres 2011 auf die Biokraftstoffquote anzurechnen. Hintergrund dieser Regelung war, dass tierische Fette bereits in anderen Sektoren (unter anderem Oleochemie, Futterindustrie) ohne Subventionen vollständig genutzt wurden und diese Verwertungswege nicht beeinträchtigt werden sollten. Diese Ausgangslage hat sich zwischenzeitlich nicht verändert. Die stärkere Nutzung tierischer Fette im Biokraftstoffbereich würde voraussichtlich dazu führen, dass die oben genannten anderen Sektoren verstärkt nicht-zertifiziertes Palmöl einsetzen müssten, um ihren Rohstoffbedarf zu decken.