AGQM_icons_rgb_Additivprüfung.jpgNo Harm Test Fließverbesserer in für FAME in Dieselkrafstoff

 

Warum werden Additive im Kraftstoff eingesetzt?

Eine Vielzahl verschiedener Additive findet Anwendung in fossilen und regenerativen Kraftstoffen, mit dem Ziel deren Eigenschaften positiv zu beeinflussen. In Biodiesel werden bisher hauptsächlich Oxidationsstabilisatoren und Fließverbesserer eingesetzt. Kältebeständigkeit und Kälteoperabilität sind wichtige Qualitätsparameter von Kraftstoffen. Zur Verbesserung der Kältebeständigkeit von Biodiesel können Fließverbesserer (Biodiesel Flow Improver – BDFI) hinzugefügt werden. Diese modifizieren die unterhalb des Cloudpoints entstehenden rhombischen Kristalle zu Nadeln geringerer Größe. Die so gebildeten Kristalle können sich deutlich schwieriger zusammenlagern und der Kraftstoff kann die Filter deutlich länger passieren. Damit kann der Cold Filter Plugging Point erniedrigt werden und die Fahrtüchtigkeit eines Fahrzeuges auch bei tieferen Temperaturen erhalten bleiben.

In Zusammenarbeit mit der Mineralöl- und Additivindustrie wurden Prüfkriterien definiert anhand derer Fließverbesserer für FAME auf unerwünschte Wechselwirkungen getestet werden können.

 

Prüfkriterien Fließverbesserer

Der No-Harm Test für Fließverbesserer umfasst die folgenden Prüfkriterien:

  • Einhaltung von vordefinierten Mindestanforderungen (B100)
  • XUD9-Test, entsprechend CEC F-23-1-01 (B10)
  • Filtrationstest nach DGMK 663 (B10)
  • Prüfung auf Motorölverträglichkeit nach DGMK 531-1 (mod.; B10)
  • Korrosionstest nach ASTM D 665-06, Methode A (B10)
  • Schaumtest nach NF M 07-075 (B10)
  • Emulsionstest nach ASTM D7451 (mod.; B10)

Als wichtigste Mindestanforderung gilt, dass sich der Cold Filter Plugging Point (CFPP) bei der vom Hersteller empfohlenen Dosierrate des Additivs gegenüber dem unadditiviertem FAME nicht verschlechtern darf. Weiterhin dürfen sich die sicherheitstechnischen Eigenschaften des Biodiesels (z. B. Flammpunkt, Wassergefährdungsklasse usw.) nicht ändern und die Grenzwerte der EN 14214 für Biodiesel sind nach Additivierung weiterhin einzuhalten. Als besondere Herausforderung werden Wechselwirkungstests mit drei bereits erfolgreich getesteten Fließverbesserern durchgeführt. Anschließend werden Motoren-, Filtrations-, Motorölverträglichkeits-, Korrosions-, Schaum- und Emulsionstests in einem B10 Blend (Dieselkraftstoff mit 10 % (V/V) Biodiesel) durchgeführt.

Produkte, die alle Prüfkriterien bestehen, werden in die No-Harm Liste für Fließverbesserer aufgenommen. Für jedes erfolgreiche Additive wird ein Zertifikat ausgestellt, das alle No-Harm Testergebnisse enthält. Bei Interesse kann dieses Zertifikat bei den entsprechenden Herstellern angefragt werden. Die No-Harm Liste mit allen erfolgreich getesteten Fließverbesserern wird auf Anfrage kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Wechselwirkungen mit den unternehmensspezifischen Additivpaketen werden in diesem Zusammenhang nicht untersucht.

 

Wie kann ich mein Additiv im No-Harm Test prüfen lassen?

Sie wollen auch eines Ihrer Produkte zertifizieren lassen? Dann melden Sie sich hier.

 

No-Harm Liste für Fließverbesserer

Ein personalisiertes, kostenfreies Exemplar der No-Harm Liste stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. 

Bitte füllen Sie dafür das nachfolgende Formular aus, anschließend wird Ihnen die Liste zu Ihrer persönlichen Verwendung als pdf-Datei per E-Mail zugehen.

Formular No-Harm Listen
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