14.05.2009

Fachseminar "Biokraftstoffe in der steuerlichen und ordnungspolitischen Gesetzgebung"

Mit der Veröffentlichung der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen werden die für alle Mitgliedstaaten verbindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die zukünftige Markteinführung von Biokraftstoffen geschaffen. Die Richtlinie setzt Rahmenbedingungen, die über die bisherigen ordnungsrechtlichen Anforderungen für die Markteinführung von Biokraftstoffen erheblich hinausgehen. Deutschland ist das erste Mitgliedsland der Europäischen Union, das für den Einsatz der Biomasse, sowohl für die Verstromung in Blockheizkraftwerken, als auch die Gewinnung von Biokraftstoffen die rechtlichen Anforderungen in einer für den jeweiligen Endverwendungszweck bestimmten Biomassenachhaltigkeitsverordnung national umsetzt.Das EEG, das Energiesteuergesetz und das Bundes-Immissionsschutzgesetz enthalten hierzu die erforderlichen Ermächtigungen für die Bundesregierung. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die beiden Verordnungen möglichst zeitnah in Kraft treten zu lassen, so dass praktisch alle Stufen – beginnend über die Landwirtschaft, Ölmühlen, Biokraftstoffhersteller sowie die Mineralölwirtschaft als Quotenverpflichtete von der Umsetzung unmittelbar, d. h. aus der Sicht Landwirtschaft bereits mit der Ernte 2009 betroffen sind. Hiermit verbunden sind mögliche Anlastungsrisiken, die insbesondere auf der Stufe der Biokraftstoffhersteller beachtet werden müssen.Aufgrund der beschriebenen Fristsetzung steht die betroffene Wirtschaft im Hinblick auf die praktische Umsetzung der ordnungsrechtlichen Anforderungen unter einem erheblichen Zeitdruck.Das von AGQM und UFOP angebotene Fachseminar setzt sich zum Ziel stufenübergreifend, d. h. beginnend über die Rohstoffproduktion, -verarbeitung, Herstellung von Biokraftstoffen und Abgabe an die Mineralölindustrie, einen Überblick über die auf die Biokraftstoffbranche zukommenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu geben.Im Mittelpunkt des Seminars stehen nicht nur die im Änderungsgesetz verankerten Rahmenbedingungen zur Förderung von Biokraftstoffen, sondern insbesondere die zusätzlichen Anforderungen an den Herkunftsnachweis der Biomasse, die für die Biokraftstoffproduktion eingesetzt werden soll.Ziel des Seminars ist es daher, die rechtlichen Anforderungen und Dokumentationsverpflichtungen zu vermitteln und hiermit einhergehend die möglichen Anlastungsrisiken insbesondere für die Biokraftstoffhersteller zu reduzieren.