30.11.2009

Den Biokraftstoffmarkt wiederbeleben – aber richtig! Biokraftstoffbranche veröffentlicht Maßnahmenkatalog in Berlin

Nach dem deutlichen Rückgang des Marktanteils biogener Kraftstoffe im Verkehrssektor von 7,1% in 2007 auf 5,9% in 2008 hat die neue von CDU, CSU und FDP getragene Bundesregierung ihrem Koalitionsvertrag eine Wiederbelebung des Biokraftstoffmarktes versprochen. Im Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes hat sie daher ein Festsetzen des aktuellen Steuersatzes auf reinem Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff für die nächsten drei Jahre beschlossen, anstatt die Energiesteuer weiter zu erhöhen. Doch werde diese Maßnahme für die angestrebte Wiederbelebung des Marktes nicht ausreichen, so das Fazit der über 450 Teilnehmer des 7. Internationalen BBE/UFOP-Fachkongresses „Kraftstoffe der Zukunft 2009“ am 30.11. und 01.12. in Berlin.

In einem umfassenden Maßnahmenkatalog haben die Branchenverbände daher den anwesenden Politikern Handlungsempfehlungen überreicht, wie eine stabile und nachhaltige Entwicklung der Biokraftstoffmärkte angereizt werden kann. „Der eigene Biokraftstoffbericht der Bundesregierung vom September diesen Jahres belegt schwarz auf weiß, dass eine wirtschaftliche Produktion von Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff für den Reinkraftstoffmarkt schon mit dem aktuellen Steuersatz von rund 18 Cent/Liter nicht möglich ist. Wie soll dann ein Festsetzen dieses Steuersatzes für die nächsten drei Jahre zu einer Wiederbelebung des Marktes beitragen?“ richtete Helmut Lamp, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes BioEnergie (BBE) seine Frage an die Politik. Wer eine ernsthafte Wiederbelebung der Biokraftstoffmärkte anstrebe, müsse auch die Ergebnisse des Bundestagsberichtes aufgreifen und die Energiesteuer auf B100 und Pflanzenölkraftstoff auf maximal 10 Cent/Liter reduzieren – so die einhellige Forderung der Biokraftstoffbranche.

Auch forderten die Kongressteilnehmer von der Politik, die Kürzung der Biokraftstoffgesamtquote für das Jahr 2015 von 8 auf 6,25% rückgängig zu machen. Mit dem im Koalitionsvertrag der Bundesregierung gefassten Beschluss zur Markteinführung von E10 und der Möglichkeit, die Biokraftstoffquote auch über Quotenzukauf zu erfüllen, sei die Entscheidungsgrundlage zur Quotenkürzung hinfällig geworden. Kritisch bewerte die Branche nach wie vor die Zulassung von hydriertem Pflanzenöl. Auch hätten sich Sorgen um Nutzungskonkurrenzen um den Rohstoff mit dem Nahrungsmittelmarkt bzw. um den Einfluss einer erhöhten Biokraftstoffproduktion auf die Nahrungsmittelpreise mit Blick auf die globale Agrarmarktentwicklung der letzten Monate als gegenstandslos erwiesen.

Mit Sorge blickte die Branche in Berlin auch auf die Vorgaben zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen für flüssige Bioenergieträger. Diese begrüßte, dass für deren Umsetzung die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig ist und mit der Schaffung eines Fachbeirates die praktische Umsetzung mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden sowie den zuständigen Bundesministerien abgestimmt werden könne. Die nun endlich in Kürze vorliegenden konkreten Merkblätter und Leitlinien müssten die Anforderungen endlich konkretisieren. Es dürfte nicht sein, dass weitere Risiken dadurch entstehen, weil die Kommission ihre schon lange angekündigten Leitlinien noch immer nicht vorgelegt habe. Damit sei aber 2010 zu rechnen. Deshalb müsse 2010 als Einführungsjahr ohne Anlastungsrisiko genutzt werden – nicht zuletzt weil überdies bisher weder Zertifizierungssysteme, noch die erforderliche Anzahl Zertifizierer durch die BLE zugelassen sein würden. Weder die Landwirte, noch die Biokraftstoffproduzenten könnten so die notwendigen Entscheidungen und Maßnahmen ergreifen, um die Konformität ihrer Produktion mit der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung für die zweite Jahreshälfte sicher zu stellen.

„Ohne Mindestanforderungen an eine nachhaltige Rohstoffproduktion geht es nicht, denn es steht fest, dass der Energiehunger in der Welt bei abnehmenden endlichen fossilen Ressourcen weiter zunehmen wird. Aber der Teufel bei der Implementierung der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung liegt bekanntlich im Detail. Die administrativen Vorgaben wurden in ihrer breiten Wirkung nicht nur von den Beamten der EU-Kommission, sondern auch von der Bundesregierung deutlich unterschätzt“ äußerte Dr. Klaus Kliem, Vorstandsvorsitzender der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) seine Bedenken und plädierte für eine Verschiebung der Umsetzungsfrist der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung, bis eine praktikable Lösung für die Landwirtschaft und Biokraftstoffbranche gefunden sei. Schließlich sei Deutschland zwar einerseits Schrittmacher bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen in nationales Recht, andere EU-Mitgliedsstaaten jedoch seien noch lange nicht so weit, so dass es gerade in der jetzigen Situation nicht zuletzt auch um die Vermeidung von weiteren Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Biokraftstoffindustrie gehe.

Zu dem Internationalen BBE/UFOP-Fachkongress „Kraftstoffe der Zukunft“ trifft sich alljährlich die internationale Biokraftstoffbranche, um mit den Entscheidungsträgern aus Politik und Wirtschaft Strategien zur nachhaltigen Weiterentwicklung der verschiedenen Biokraftstoffmärkte zu diskutieren. Am 30.11. und 01.12. haben trotz schwierigem Marktumfeld 450 Branchenvertreter aus 30 Nationen teilgenommen und unterstreichen somit den Anspruch des Kongresses, Leitveranstaltung für die zukünftige Ausrichtung der Biokraftstoffpolitik in Deutschland und Europa zu sein.

Der vollständige Maßnahmenkatalog der Biokraftstoffbranche mit einer ausführlichen Erläuterung der Handlungsempfehlungen kann auf der Internetseite des Bundesverbandes BioEnergie (BBE) unter www.bioenergie.de oder unter folgendem Link auf der UFOP-Website herunter geladen werden.

Download des Maßnahmenkatalogs (380 KB):