01.02.2018

UER-Verordnung veröffentlicht

Das Bundeskabinett hat die Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV) veröffentlicht. Diese sieht eine Anrechnung von Emissionseinsparungen bei der Förderung von Erdöl- und Erdgas auf die Treibhausgasquote (THG-Quote) vor. Die Anrechenbarkeit der Upstream-Emissionen auf die THG-Quote wurde auf 1,2 % begrenzt, sodass bei voller Ausnutzung der UER-Anrechnung von den geforderten 6 % THG-Reduktion in 2020 nur noch 4,8 % durch den Einsatz erneuerbarer Energien erfüllt werden müssten. Umweltverbände und Biokraftstoffindustrie kritisieren die Anrechenbarkeit von lediglich formalen THG-Einsparungen in Drittländern, die keine Auswirkung auf die reale THG-Reduktion in Deutschland haben. Bereits bestehende Projekte von Industriestaaten zur THG-Reduktion in Entwicklungsländern (sogenannte Clean Development Mechanism (CDM)-Projekte) können umgewidmet und anschließend auf die THG-Quote in Deutschland angerechnet werden. UER-Maßnahmen werden vom Umweltbundesamt (UBA) genehmigt und in einem eigenen Register erfasst. Ein Abgleich der Datenbanken mit anderen Mitgliedsstaaten ist rechtlich möglich, aber nicht Voraussetzung.

Link zur Pressemeldung des VDB

Link zur UER-Verordnung