15.01.2018

Frankreich fordert 60 % THG-Einsparung für Biodieselimporte von außerhalb der EU

Frankreich hat zum 1. Januar 2018 eine Regelung eingeführt, dass Biodiesel der von außerhalb der EU importiert wird eine minimale Treibhausgaseinsparung (THG-Einsparung) von 60 % aufweisen muss. Die Regelung gilt für Anlagen, die ab Januar 2008 in Betrieb genommen wurden. Das könnte einen Einfluss auf den Warenverkehr aus Argentinien haben, da der Großteil der argentinischen Biodieselproduktion nach 2008 begann und der Standardwert für SME aus Argentinien vorwiegend unterhalb von 60 % THG-Einsparung liegt. Unklar ist noch, wie mit Produkten verfahren wird, die vor dem Import aus Produkten mit geringeren und höheren Einsparungswerten geblendet wurden, um die 60 % THG-Einsparung zu erreichen.

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