20.12.2017

EU-Energieministerrat beschließt RED II

Der Beschluss des Energieministerrates der EU vom 18. Dezember 2017 zur Novelle der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) sieht eine Anhebung des Anteils Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor von 10 Prozent im Jahr 2020 auf 14 Prozent im Jahr 2030 vor. Die Obergrenze von 7 Prozent für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse soll bis 2030 bestehen bleiben. Der Anteil an Biokraftstoffen aus Reststoffen soll bis 2030 auf 3 Prozent erhöht werden. Erneuerbarer Strom und Biokraftstoffe aus Reststoffen sollen mehrfach bzw. zweifach auf den Mindestanteil erneuerbarer Energien angerechnet werden. Dies wird von den Verbänden (DBV, UFOP und BDBe) kritisch bewertet, da der Klimaschutz durch Mehrfachanrechnungen lediglich auf dem Papier erfolgt. Auch die mögliche Anrechnung von strittigen iLUC-Faktoren auf heimisch erzeugten Biodiesel wird besonders kritisch gesehen.

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