10.07.2018

Agrardiesel-Rückvergütung für Biokraftstoffe bis Ende 2020 genehmigt

Nach umfangreicher Zuarbeit des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hat die Europäische Kommission die Genehmigung für die Fortführung der Steuerentlastung für in Land- und Forstwirtschaft genutzte Biokraftstoffe erteilt. Die Steuerentlastung bleibt bis zum 31.12.2020 bestehen. Die Befristung erfolgte, da gemäß EU-Recht ab 2021 keine Biokraftstoffe aus Nahrungsmittelpflanzen mehr gefördert werden dürfen.

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