04.07.2012
Hersteller von Kraftstoffen, Biokraftstoffen und Additiven sind verpflichtet, die Unbedenklichkeit ihrer Produkte für die Fahrzeugtechnik nachzuweisen. Die derzeit eingesetzten Prüfmethoden der Verkokung von Injektoren für Diesel¬kraftstoff, XUD9 und DW10, sind allerdings entweder technisch nicht mehr auf dem heute möglichen Stand oder aufwändig und teuer. Daher entwickelt das OWI Oel-Waerme-Institut gemeinsam mit der AGQM Biodiesel, der ASG Analytik Service Gesellschaft und der ERC Emissions-Reduzierungs-Concepte ein neues Prüfverfahren, das auch als alternatives No-harm-Kriterium für Kraftstoffe und Additive eingesetzt werden kann.
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